Westdeutsche Zeitung vom 01.07.2010 - 19-Jährige verklagt Bethesda
Bildzeitung vom 24.06.2010 - Wegen dieser Narbe lief mir der Freund weg
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Jetzt verklagt Laura (19) ihre Ärzte |
Marl Aktuell vom 22.05.2010 - Narben entstellen ihren Bauch
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Patientin fordert 300.000 € Schadenersatz
Marl/Wassenberg. Gabriele Jansen aus Wassenberg ist verzweifelt. Und sie ist weit gereist, um sich Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, nämlich dem Marler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (44, Bild), zu holen. Denn trotzdem die Gutachterkommission der Ärztekammer einen Behandlungsfehler feststellte, wollen die Ärzte ihr kein Schmerzensgeld zahlen. Der Reihe nach: Im Sommer 2006 traten bei Gabriele Hansen erhebliche Beschwerden im gesamten Bauch auf. Ein Krankenhaus vermutete sofort Gallensteine. „Ich brauche mir keine Sorgen machen, in unserem Haus ist noch nie etwas passiert,“ so sei sie in den OP gefahren worden, erinnerte sich Gabriele Jansen. Doch es kam anders. Die Routine-OP wurde zur Notoperation. „Es fehlte die gebotene Sorgfalt, die Verletzung des Hauptgallengangs war vermeidbar. Außerdem wäre sofort eine Überweisung in ein Krankenhaus mit Maximalversorgung nötig gewesen“, erklärte Patientenanwalt Hermann. Es habe nämlich die konkrete Gefahr der Entleerung von Gallenflüssigkeit in den Bauchraum bestanden. So kam es dann auch. „Das waren unsagbare Schmerzen“, sagte Gabriele Jansen. Sie musste noch drei weitere Operationen erdulden, weil der Gallengang letztendlich abgerissen war. Zudem führte der operative Eingriff, den die Gutachter bereits als fehlerhaft werteten, zu einer Schädigung der Leber. Die einst sportliche Frau kann nicht einmal mehr Rad fahren. Und große Narben entstellen ihren Bauch. Jetzt kümmert sich der Marler Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. „Wegen der schwerwiegenden Beeinträchtigung und weil trotz des Gutachtens noch immer keine Entschädigung geleistet wurde, bin ich sicher, dass ich den vorläufige mit 300.000 € bezifferte Anspruch durchsetzen kann“, zeigt sich Hermann kämpferisch. |
Marl Aktuell vom 15.05.2010 - 8.000,- € für Narbe am Bauch
Patientenanwalt Stefan Hermann weist Behandlungsfehler nach.
Dorsten / Bottrop / Marl. Manchmal schlägt das Schicksal schon in den ersten Stunden des Lebens zu. So auch bei der kleinen Bedia aus Dorsten. Sie erblickte am Nicolaus-Tag 2007 im Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten das Licht der Welt. „Wir waren überglücklich“, erinnert sich ihre Mutter.
Die Operation war überflüssig
Nachdem ein vom Landgericht Essen (1 O 144/08) hinzugezogener Gutachter einen Behandlungsfehler bestätigte, einigten sich die Parteien jetzt auf ein Schmerzensgeld von 8.000,- €. „Bedenkt man, dass Bedia ohnehin Narben davon getragen hätte, so ist das ein großer Erfolg“, so Hermann zufrieden.
Dorstener Zeitung vom 15.05.2010 - Baby wurde unnötigerweise am Magen operiert
Prozess endet mit 8.000,- Euro-Vergleich
Dorsten - Mit einem Vergleich in Höhe von 8.000,- € endete vor dem Landgericht Essen ein Schmerzensgeldprozess zwischen einer Dorstener Familie und einem Bottroper Krankenhaus.
Das Dorstener Ehepaar hatte dem Hospital Fehler bei der Behandlung ihrer neu geborenen Tochter vorgeworfen.
Das kleine Mädchen kam vor zweieinhalb Jahren mit einem Gewicht von 3.550 Gramm im Dorstener Krankenhaus zur Welt. Wegen fortschreitenden Gewichtsverlusts, da es sich regelmäßig erbrechen musste, wurde das Kind einen Monat später stationär in das Bottroper Krankenhaus eingeliefert - mit einem Gewicht von 2.685 Gramm.
Da der älteste Bruder des Mädchens als Kind an einer Magenverengung litt, gingen die Ärzte davon aus, dass dies auch bei der kleinen Schwester der Fall ist, da diese Erkrankung vererblich sei. Das Baby wurde operiert, erbrach sich nach dem Eingriff jedoch weiter und wurde in ein Oberhausener Krankenhaus verlegt.
Dort stellten die Mediziner fest, dass keine Magenverengung vorlag, sondern das es an den Membranen lag. Dies war der Grund, warum die Speisen nicht in den Magen gelangen konnten.
Bei einer erneuten Operation wurde der Zwölffingerdarm der Kleinen geöffnet und die Membrane entfernt. Auf Grund der ersten überflüssigen Operation bleiben bei dem Kind zwei große Narben auf dem Bauch zurück, die, so argumentierten die Eltern, bei sofortiger richtiger Behandlung und Befunderhebung vermieden werden wären.
Das betreffende Bottroper Krankenhaus bestätigte auf unsere Anfrage, dass der Vergleich in dieser Höhe geschlossen worden sei.

